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   VGH Bayern, 02.12.2014 - 20 ZB 14.1744   

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https://dejure.org/2014,38978
VGH Bayern, 02.12.2014 - 20 ZB 14.1744 (https://dejure.org/2014,38978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2014 - 20 ZB 14.1744 (https://dejure.org/2014,38978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 20 ZB 14.1744 (https://dejure.org/2014,38978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorliegen geltend gemachter Zulassungsgründe nicht dargelegt; unsubstantiierte Kalkulationsrüge; Anrechnung erbrachter Vorleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Beiträgen für die Grundstücke in Anrechnung erbrachter Vorleistungen der Altanschließer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124; VwGO § 124a; KAG BY Art 5 Abs 1
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorliegen geltend gemachter Zulassungsgründe nicht dargelegt; unsubstantiierte Kalkulationsrüge; Anrechnung erbrachter Vorleistungen

  • rechtsportal.de

    Erhebung von Beiträgen für die Grundstücke in Anrechnung erbrachter Vorleistungen der Altanschließer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 20 ZB 14.1744
    Solange sie dieser Pflicht nicht nachkommen, überprüfbare und einem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft bestimmter Beitragssätze nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188; BayVGH, B.v. 2.8.2006 - 23 ZB 06.643 - juris).
  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2010
    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 20 ZB 14.1744
    Da die Beklagte, wie vom Verwaltungsgericht dargelegt, bis zum Erlass der BGS/WAS 2011 über wirksames Satzungsrecht nicht verfügt hatte, hat dies, weil auch eine Übergangsregelung durch den Gemeinderat nicht beschlossen wurde, zur Folge, dass die Altanschließer wie hier der Kläger ohne Unterschied nach neuem Satzungsrecht nochmals zu veranlagen und früher geleistete Beiträge lediglich anzurechnen sind (vgl. BayVGH, U.v. 29.4.2010, Az. 20 BV 09.2010 = BayVBl 2011, 240).
  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 ZB 11.1146

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 20 ZB 14.1744
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris).
  • VGH Bayern, 10.08.2005 - 23 ZB 05.1236
    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 20 ZB 14.1744
    Um dieser Mitwirkungspflicht nachkommen zu können, ist dem Kläger ein umfangreiches Akteneinsichtsrecht in die Kalkulationsunterlagen eingeräumt (vgl. BayVGH vom 10.8.2005 - 23 ZB 05.1236 - juris).
  • VGH Bayern, 02.08.2006 - 23 ZB 06.643
    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 20 ZB 14.1744
    Solange sie dieser Pflicht nicht nachkommen, überprüfbare und einem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft bestimmter Beitragssätze nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188; BayVGH, B.v. 2.8.2006 - 23 ZB 06.643 - juris).
  • VGH Bayern, 25.05.2000 - 6 ZB 00.25
    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 20 ZB 14.1744
    Darauf, dass dem Vertrag vom 20. Januar 1967 im Hinblick auf die angerechneten Vorleistungen kein immerwährender Beitragsverzicht entnommen werden kann, hat bereits das Verwaltungsgericht hingewiesen und weiter darauf, dass ein solcher auch unzulässig gewesen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2000, Az. 6 ZB 00.25; B.v. 7.5.1987, Az. 23 CS 86.2452).
  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865

    Fremdenverkehrsbeitrag für Naturheilpraxis

    Was die gerichtliche Kontrolle von Abgabensatzungen anbelangt, ist es in aller Regel sachgerecht, die Kalkulation nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 Rn. 44, vgl. auch BayVGH, B.v. 2.12.2014 - 20 ZB 14.1744 - juris Rn. 6; U.v. 23.4.1998 - 23 B 96.3585 - BayVBl 1998, 593).
  • VG München, 10.11.2016 - M 10 K 15.4549

    Erfolglose Klage gegen von kommunalem Zweckverband erlassenen

    Dass es für einen Kläger nicht ganz einfach ist, die vom Beklagten ermittelten Beitragssätze auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, entbindet ihn nicht davon, sich im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht selbst durch Akteneinsicht sachkundig zu machen, notfalls mit Hilfe eines von ihm beauftragten Sachverständigten (BayVGH, B.v. 02.02.2014 - 20 ZB 14.1744 - juris Rn. 6; BVerwG, U.v. 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188).
  • VG Ansbach, 01.03.2019 - AN 1 K 18.01037

    Erhebung eines Verbesserungsbeitrags bei Gesamtschuldnern

    Da im Übrigen keine substantiierten Einwände gegen die Globalkalkulation vorgetragen wurden, war eine Überprüfung der Beitragskalkulation von Amts wegen (§ 86 VwGO) nicht veranlasst (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2014 - 20 ZB 14.1744, juris; 3.7.2012 - 20 ZB 12.941, juris; U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024, juris bestätigt durch BVerwG, B.v. 13.4.2011 - 9 B 63.10).
  • VG München, 28.09.2017 - M 10 K 16.511

    Verpflichtung zur Zahlung von Abwassergebühren

    Dass es für einen Kläger nicht ganz einfach ist, die vom Beklagten ermittelten Beitragssätze auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, entbindet ihn nicht davon, sich im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht selbst durch Akteneinsicht sachkundig zu machen, notfalls mit Hilfe eines von ihm beauftragten Sachverständigten (BayVGH, B.v. 2.2.2014 - 20 ZB 14.1744 - juris Rn. 6; BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188).
  • VG München, 28.09.2017 - M 10 K 16.282

    Pflicht zur Abgabe von Wassergebühren

    Dass es für einen Kläger nicht ganz einfach ist, die vom Beklagten ermittelten Beitragssätze auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, entbindet ihn nicht davon, sich im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht selbst durch Akteneinsicht sachkundig zu machen, notfalls mit Hilfe eines von ihm beauftragten Sachverständigten (BayVGH, B.v. 2.2.2014 - 20 ZB 14.1744 - juris Rn. 6; BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188).
  • VGH Bayern, 08.12.2015 - 20 ZB 15.2197

    Darlegungserfordernis, Verfahrensmangel, Wassergebühr

    Soweit sie in den Anforderungen, die das Verwaltungsgericht an eine Kalkulationsrüge stellt, einen Verfahrensmangel zu erkennen vermag, so verkennt sie, dass diese Anforderungen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats entsprechen (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 2.12.2014 - 20 ZB 14.1744 - juris).
  • VG Bayreuth, 27.06.2018 - B 4 K 17.635

    Keine Herabsetzung der Abfallgebühr wegen beabsichtigen Eigenkomposter auf

    Was die gerichtliche Kontrolle von Abgabensatzungen anbelangt, ist es in aller Regel sachgerecht, die Kalkulation nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind (zur gerichtlichen Kontrolldichte, Umfang der Ermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht des Klägers vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 Rn. 44, vgl. auch BayVGH, B. v. 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865 -, juris; B.v. 02.12.2014 - 20 ZB 14.1744 - juris Rn. 6; U.v. 23.04.1998 - 23 B 96.3585 - BayVBl 1998, 593).
  • VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 22.133

    Verbesserungsbeitrag, Entwässerung, Globalkalkulation, unterschiedlicher

    Da im Übrigen keine substantiierten Einwände gegen die Globalberechnungen vorgetragen wurden, war eine Überprüfung der Beitragskalkulation von Amts wegen (§ 86 VwGO) nicht veranlasst (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2014 - 20 ZB 14.1744 - juris Rn. 6; B.v. 3.7.2012 - 20 ZB 12.941 - juris Rn. 7 ff; U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 61).
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